🏙️ Dubai hebt die Mindestgrenze für Immobilien für Aufenthaltsvisa für Alleineigentümer auf
Dubai hat die Mindestanforderung für den Immobilienwert von AED 750.000 für Alleineigentümer, die ein zweijähriges Aufenthaltsvisum für Immobilieninvestoren beantragen, aufgehoben. Die Regeländerung erweitert den Zugang zu diesem Aufenthaltsweg für ausländische Käufer und stärkt die Verbindung zwischen der Wohnungsnachfrage und der Einwanderungspolitik.
Der überarbeitete Rahmen wurde in einem KPMG-Briefing vom 19. Mai 2026 angekündigt, das besagte, dass die Änderung für Alleineigentümer gilt, die das zweijährige Aufenthaltsvisum anstreben. Das Update erfolgt, während Dubais Immobilienmarkt weiterhin internationales Kapital anzieht, wobei der Transaktionswert im ersten Quartal in anderen Marktkommentaren mit AED 252 Milliarden angegeben wird und das Preiswachstum beginnt, sich nach früheren zweistelligen Zuwächsen zu normalisieren.
Warum es für Investoren wichtig ist
Die Aufhebung der Mindestwertgrenze senkt die Einstiegshürde für Käufer mit kleineren Beträgen, die zuvor unter der Aufenthaltsgrenze lagen, und könnte die Nachfrage nach Wohnungen und Mittelklassehäusern erweitern, anstatt sie nur auf höherwertige Villen und Spitzenobjekte zu konzentrieren. Für Entwickler und Makler könnte die Änderung eine tiefere Liquidität in einem Markt unterstützen, der bereits als langfristiges Kapitalziel und nicht als kurzfristiger Handel betrachtet wird.
➡️ Der Aufenthaltsweg steht jetzt einem breiteren Pool von Alleineigentümern zur Verfügung.
➡️ Der Politikwechsel könnte die ausländische Nachfrage auf Dubais Wohnungsmarkt verstärken.
Der Schritt wird wahrscheinlich als weitere strukturelle Unterstützung für Dubais Wohnungsmarkt angesehen, wo Politik und Preisgestaltung eng miteinander verbunden bleiben.
